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Erstellungsdatum 26 April 2013

Gelingt eine Vereinsgründung auch ohne Notar?

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

Nein, nie.

Hallo liebe Vereinsgründer, wenn doch das Vereinsregister des Amtsgericht den neu gegründeten Verein eintragen soll, wieso benötige ich dann noch einen Notar? Diese oft gestellte Frage möchte ich hier einmal kurz beantworten. Das Vereinsregister nimmt die Anmeldung des neugegründeten Vereins nur entgegen und überlässt dabei die persönliche Identifikation der Personen der Vereinsgründer und des von ihnen gewählten Vorstands ausschliesslich dem Notar: Er lässt sich von den beteiligten Personen die Ausweise oder Pässe vorlegen und kann sich so von der Richtigkeit der Identität der Beteiligten überzeugen. Er bestätigt dies dann mit ... einer sogenannten Unterschrifts-Beglaubigung der dazu bei ihm dazu geleisteten Unterschriften.
...einer sogenannten Unterschrifts-Beglaubigung der dazu bei ihm dazu geleisteten Unterschriften. Hier findet man dazu einmal eine anschauliche Darstellungen von 2 Notaren: http://www.winter-gbr.de/inhaltframe.cfm?id_bereich=37 www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355 Ohne diese notarielle Beteiligung würde der Eintragungsantrag des neu gegründeten Vereins beim Vereinsregister nicht bearbeitet werden: ...
... Es gibt also keine Eintragung eines Vereins ohne die beschriebene Beteiligung eines Notars. Und wie aus dem Link und den dabei erkennbaren wertvollen juristischen Hinweisen erkennbar, kann man ja dabei auch stets auf das hilfreiche Fachwissen und die Erfahrung ds Notars zurückgreifen. Mit freundlichen Vereinsgrüssen aus Berlin, Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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