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Erstellungsdatum 04 Dezember 2013

Auch Vereine haben eine SEPA-Reaktionsfrist jetzt bis 01.08.2014:

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Buchhaltung, Vorstand, Allgemein

Also noch mehr als 6 Monate Vorbereitungszeit (Stand 16.01.2014)!

Hallo liebe Vereinsfreunde, sicher haben Sie von Ihrer Hausbank und Firmen oder Instituten, denen Sie Lastschrift-Genehmigungen zu Ihrem Girokonto erteilten, bereits Post zum Thema "SEPA", also zum neuen "Single Euro Payments Area-Format", erhalten. Diese Neuregelung trifft natürlich auch alle Vereine, die zum Beispiel ihre Mitgliederbeiträge oder sonstige finanzielle Verpflichtungen per Lastschrift regeln. Als neutrale und fachlich hochqualifizierte Bundesinstitution bietet hier die Deutsche Bundesbank bereits auf ihrer Webseite eine umfangreiche Information und auch eine detaillierte Präsentation zu diesem Themenkreis an: "...
"... Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird zukünftig der Euro-Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. In der „Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro“(SEPA-Verordnung) war zunächst der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt worden. Ab diesem Zeitpunkt sollten die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt...". Quelle : https://www.sepadeutschland.de/sepa-fuer-vereine Also liebe Vereinsfreunde, alle sollten sicherheitshalber nach den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen beim Vereinsstart in das neue Jahr 2014 sicherheitshalber nochmals prüfen, ob der eigene Verein hier für diese Lastschrift- und Konteneuregelung auch bestens informiert und gerüstet ist! Inzwischen ist die für den 01.02.2014 vorgesehene Umstellung durch die EU-Kommission auf den 01.08.2014 verschoben worden. Quelle : http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11957_de.htm Auch alle Vereine haben damit noch eine längere Vorbereitungszeit für diese banktechnischen Veränderungen. Mit freundlichen Vereinsgrüßen aus Berlin, Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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